Die EU-DSGVO tritt ab 25.05.2018 in Kraft

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2018.
Das ist einige Zeit her und möglicherweise ist der Inhalt deswegen nicht mehr aktuell.

Zur neuen EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) haben uns viele Kundenanfragen erreicht, was Sie als Website-/Onlineshop Inhaber nun zu beachten haben und umsetzen müssen.
Hier verweisen wir auf Ihren Rechtsexperten oder Datenschutzbeauftragten, da wir rechtlich keine Haftung übernehmen können, ob die Maßnahmen für Ihre Website den Anforderungen der EU-DSGVO entsprechen und abmahnsicher sind.
Nachdem Sie die Anforderungen - die auf Ihr Unternehmen zutreffen - abgeklärt haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung, wie Sie es mit Ihrem Experten besprochen haben.


Falls Sie über keinen Ansprechpartner verfügen: wir kooperieren mit dem Freiburger Unternehmen yourXpert GmbH, an welches Sie sich bei Rechtsfragen wenden können.


  Gut beraten, statt nur geraten.



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