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"DSGVO - ICANN verabschiedet WHOIS-Reform"

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2018.
Das ist einige Zeit her und möglicherweise ist der Inhalt deswegen nicht mehr aktuell.

Quelle: Auszug aus dem Newsletter #918 www.domain-recht.de vom 24.05.2018

DSGVO - ICANN verabschiedet WHOIS-Reform

"Unter dem Druck der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Internet-Verwaltung ICANN am 17. Mai 2018 eine Reform des WHO-IS-Systems verabschiedet. Auf mehr als ein Übergangsmodell hat man sich allerdings nicht verständigt; zudem bleiben zahlreiche Fragen offen.

(...) bevor am 25. Mai 2018 die DSGVO Anwendung findet, hat sich der ICANN-Vorstand nach monatelangen Verhandlungen auf ein vorläufiges Kompromiss-Modell für das WHOIS-System verständigt. Das Modell mit der Bezeichnung "Temporary Specification for gTLD Registration Data" stellt den Versuch dar, einerseits das WHOIS-System weitest möglich unverändert zu lassen, und andererseits die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems nicht zu gefährden. Konkret bedeutet dies, dass künftig Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und die eMail-Adresse des Inhabers einer Domain unter generischer Top Level Domain (gleich, ob natürliche Person, Unternehmen oder Organisation) nicht mehr im WHOIS angezeigt werden; stattdessen soll lediglich der Eintrag "Redacted for Privacy" oder eine entsprechende eindeutige Formulierung aufscheinen. Gleiches gilt für die Angaben zum Admin-C und Tech-C, so dass im Wesentlichen nur noch die Felder "Registrant Country" und "Registrant Organization" (sofern Angaben hinterlegt sind) unverändert bleiben. Auch der zuständige Registrar und ausgewählte Name-Server-Einträge bleiben sichtbar. Unberührt bleibt zudem die Möglichkeit sowohl für den Domain-Inhaber als auch Admin-C und Tech-C, in die Veröffentlichung ihrer WHOIS-Daten einzuwilligen.

Um mit den für die Domain zuständigen Personen in Kontakt treten zu können, soll es in den Feldern "Registrant Email", "Admin Email" und "Tech Email" einen Link zu einem Kontaktformular oder eine eMail-Adresse geben, die allerdings (zu Beispiel im Format info@domain.de) keinen Rückschluss auf die dahinterstehende Person zulassen darf. (...) die vom ICANN-Vorstand beschlossene Regelung ist nur vorläufig, und soll längstens binnen einen Jahres durch eine dann endgültige Regelung ersetzt werden."

Weitere Informationen zur "Temporary Specification for gTLD Registration Data" finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2018-05-17-en

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