.au-Domains - Registrierungsvorrecht für Inhaber bis April 2020

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2019.
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Die Registrierungstelle für .au-Domains gab bekannt, dass nun Domains direkt unterhalb von .au registrieren werden können.


Alle Inhaber von .au-Domains auf dritter Ebene wie zum Beispiel wunschname.com.au haben ab dem 01. Oktober 2019 bis 01. April 2020 ein Registrierungsvorrecht, das entsprechende kurze Pendant wunschname.au zu registrieren.

Eine "Australian Presence" muss dennoch bestehen, um .au-Domains registrieren zu können. Eine uneingeschränkte Registrierung für jedermann gibt es somit weiterhin nicht.