Allgemeine Geschäftsbedingungen
PROLINK internet communications GmbH
ABSCHNITT 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§
1 - Anwendungsbereich
(1)
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen sind Verträge zwischen
der PROLINK internet communications GmbH, im folgenden “PROLINK”
genannt, und ihren Kunden, für die Bereitstellung von
Telediensten, die Zugangsvermittlung, die Erbringung von
Dienstleistungen, sowie für die Lieferung von Geräten und
Programmen. Verträge kommen ausschließlich auf der
Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
(2)
PROLINK ist bei Dauerschuldverhältnissen während der Dauer
des Vertrages berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsbedingungen
oder die Preise anzupassen. Die Rechte des Kunden bestimmen sich in
diesem Fall nach § 7 (2).
§
2 - Leistungsumfang
(1)
Der Umfang der konkreten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen
Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung von PROLINK, soweit sie
Bestandteil des Vertrages geworden ist.
(2)
PROLINK behält sich bei Dauerschuldverhältnissen das Recht
vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und gegebenenfalls zu
verringern, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich
ist. Die Rechte des Kunden bestimmen sich in diesem Fall nach §
7 (2).
(3)
Soweit PROLINK kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für
kostenlose Dienste entsteht kein Leistungsanspruch des Kunden. Ein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus
der Einstellung kostenloser Dienste nicht.
(4)
PROLINK ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Kunden
zumutbar ist. Teillieferungen von Hard- oder Software gelten für
Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungsverpflichtungen als
selbständige Lieferungen.
§
3 - Mängelgewährleistung
(1)
Es gilt, sofern nicht im Vertrag anders vereinbart, die gesetzliche
Gewährleistungsfrist.
(2)
Auftretende Mängel hat der Kunde PROLINK unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3)
Mängelansprüche des Kunden werden nach Wahl von PROLINK
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beglichen. Nach zweimaligem
Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde seinerseits zur
Wandlung oder Minderung berechtigt.
(4)
Steht dem Kunden ein Bearbeitungsrecht für ein Werk nach §
14 (2) zu, so erlöschen mit der Bearbeitung durch Kunden oder
durch von ihm Beauftragte Dritte jegliche Gewährleistungrechte
bezüglich des bearbeiteten Werkes und aller damit
zusammenhängenden Werke.
§
4 - Haftungsbeschränkung
(1)
Schadenersatzansprüche sind sowohl gegenüber PROLINK wie
auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten besteht eine Haftung auch schon bei
leichter Fahrlässigkeit.
(2)
Schadensersatzansprüche gegen PROLINK sind, soweit sie nicht
vorsätzlich verursacht wurden, der Höhe nach auf das
Fünffache des Auftragswertes und auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise
gerechnet werden muss.
(3)
PROLINK haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür,
daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender
rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4)
PROLINK haftet bei Hard- oder Softwarelieferungen nicht für
Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund
Fremdverschuldens, insbesondere aufgrund von allgemeinen
Lieferproblemen seitens des Herstellers oder Vorlieferanten.
Derartige Hindernisse werden dem Kunden schnellstmöglich
bekanntgegeben.
(5)
Bei Mängeln an Hard- oder Software ist eine weitergehende
Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene Schäden
hinaus ausgeschlossen.
§
5 - Haftung des Kunden
Der
Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die PROLINK und
Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung
der Teledienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen
sonstigen Obligationen nach § 16 und § 18 nicht nachkommt.
§
6 - Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PROLINK berechtigt, die weitere
Erfüllung der Vertragspflichten einzustellen und einen
eventuellen Zugang des Kunden zu Diensten zu sperren. Die weitere
Gültigkeit des Vertrages bleibt dadurch unberührt.
(2)
PROLINK kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen
gemäß § 288 BGB geltend machen und für
unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe
von 10,- € geltend machen.
(3)
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung
sämtlicher Forderungen durch den Kunden Eigentum von PROLINK.
§
7 - Vertragsdauer, -änderung und -kündigung
(1)
Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, beträgt die
Kündigungsfrist sechs Wochen zum Monatsende.
(2) Ist der
Kunde mit einer im Rahmen dieser Bedingungen zulässigen Änderung
der Geschäfts- oder Betriebsbedingungen, des Leistungsumfanges
oder der Preise nicht einverstanden, so steht ihm ein
Sonderkündigungsrecht zu: er kann den Vertrag innerhalb von zwei
Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich zum
Eintritt der Änderungen kündigen. Anderweitige
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§
8 - Datenschutz
(1)
Durch PROLINK werden Daten erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt im
Rahmen der gesetzlichen Datenschutzgesetze und Verordnungen.
(2)
Soweit sich PROLINK Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist PROLINK berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, soweit
dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(3)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen
des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzgesetze über seine Person gespeichert,
geändert und/oder gelöscht werden.
§
9 - Nebenabreden, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Änderungen und Ergänzungen von schriftlichen Verträgen,
insbesondere bezüglich des Leistungsumfangs, bedürfen
ebenfalls der Schriftform; bei online geschlossenen Verträgen
bedarf es einer wechselseitigen Bestätigung per E-Mail.
Mündliche Vereinbarungen bestehen in jedem Falle nicht.
(2)
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine
Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg i. Br.
§
10 - Weitergehende Ansprüche
PROLINK
behält sich das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend
zu machen.
ABSCHNITT 2 - BESTIMMUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE
(INSB. WEBSEITENERSTELLUNG)
§
11 - Mitwirkungspflichten
(1)
Inhalte werden vom Kunden definiert und an PROLINK innerhalb der
vereinbarten Frist und in der vereinbarten Form/im vereinbarten
Format übermittelt.
(2)
Der Kunde stellt zur Gestaltung des Layouts zu verwendende Fotos,
Grafiken, Tabellen etc. in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder
auf CD-ROM) zur Verfügung und definiert deren Einordnung in die
Webseite.
(3)
Vom Kunden gelieferte Inhalte sind von diesem auf ihre rechtliche
Zulässigkeit, insbesondere auf eventuell abzuklärende
urheberrechtliche Nutzungsrechte zu prüfen. Eine diesbezügliche
Haftung von PROLINK ist ausgeschlossen.
(4)
Wird das Hosting der zu erstellenden Webseite von PROLINK
durchgeführt, so verbleiben die Dateien und Programme für
die Dauer des Hostings bei PROLINK. Anderenfalls werden sie dem
Auftraggeber in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder auf
CD-ROM) zusammen mit notwendigen Dokumentationen übergeben.
§
12 – Inhalte von Internet-Seiten
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte
Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen
Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche
Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den
Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der
Kunde stellt PROLINK von allen Ansprüchen frei, die auf einer
Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
(2)
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete
Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und dergleichen nicht
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
(Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen
Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen
anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder
erotische
Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
(3) PROLINK ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen
des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von
unzulässigen Inhalten ist PROLINK berechtigt, den Tarif zu
sperren. Die Zahlungsverpflichtung desKunden
bleibt davon unberührt. PROLINK wird den Kunden unverzüglich
von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§
13 – Projektabnahme
(1)
Nachdem PROLINK dem Kunden die Auftragserledigung mitgeteilt hat, hat
der Kunde sofort eine Funktionsprüfung durchzuführen und
nach erfolgreicher Prüfung unverzüglich schriftlich die
Abnahme des Projektes zu erklären.
(2)
Verweigert der Kunde die Abnahme, so hat er dies unter Angabe der
Gründe für die Verweigerung zu tun. Die Abnahme kann nicht
wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
(3)
Hat der Auftraggeber zwei Wochen nach Mitteilung der
Auftragserledigung die Abnahme weder erklärt, noch verweigert,
so gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der
Abnahmeverweigerung keine Begründung beigefügt wurde.
§
14 - Urheber- und Nutzungsrechte
(1)
Das von PROLINK erstellte Werk ist insgesamt und in seinen Teilen
urheberrechtlich geschützt. Dies gilt sowohl für die äußere
Gestaltung als auch für die zugrunde liegende Kodierung und
Programmierung. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen
PROLINK zu.
(2)
Dem Kunden wird ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur
öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, sowie das Recht
zur Bearbeitung eingeräumt. Diese Rechte gehen erst mit der
vollständigen Bezahlung des Werkes auf den Kunden über.
(3)
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Dateien nicht
an Dritte weiter zu geben. Nach dem Ende der Vertragsbeziehungen mit
PROLINK kann der Kunde Dritten die ihm von PROLINK übergebenen
Dateien zur weiteren Bearbeitung und zum Hosting überlassen.
§
15 - Verfügbarkeit / Ausfallzeiten
PROLINK
gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server
Aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von PROLINK liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. PROLINK
kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender
Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies
erfordern.
§
16 – Pflichten des Nutzers
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von PROLINK sachgerecht zu
nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet
(a)
die vertraglich oder per Tarifliste vereinbarten Entgelte
fristgerecht zu zahlen;
(b)
dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile
davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme
überlastet werden;
(c)
die Zugriffsmöglichkeit auf die Teledienste nicht missbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d)
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher
Genehmigungen Sorge zu tragen, soweit dies gegenwärtig oder
künftig für die Teilnahme an Diensten von PROLINK
erforderlich sein sollte.
(e)
den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu
tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die
Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben;
(f)
PROLINK erkennbare Mängel, Schäden oder Störungen
unverzüglich anzuzeigen;
(g)
im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel, Schäden oder Störungen und
ihrer Ursachen ermöglichen oder ihre Beseitigung zu erleichtern
und beschleunigen;
(h)
PROLINK jede Änderung des Namens des Kunden oder der
Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von PROLINK
geführt wird, sowie seiner Adresse anzuzeigen.
(2)
Verstößt der Kunde gegen die in (1) genannten Pflichten,
ist PROLINK berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
(3)
Weitere Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
sind im Wege einer Benutzerordnung in § 18 geregelt. § 7
(2) gilt entsprechend.
§
17 – Richtlinien bei Domainauftrag
Der antragstellende
Kunde ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die
Einhaltung namensrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Eventuell
auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen
oder mit sonstigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Wettbewerbs-
oder des jeweiligen Berufsrechts, sind vom Kunden zu vertreten.
Der
Kunde versichert, durch den Antrag keine Rechte Dritter wissentlich
zu verletzen. PROLINK oder das jeweilige Network Information Center
(NIC) können für Namenskonflikte nicht verantwortlich
gemacht werden. In Zweifelsfällen empfiehlt PROLINK eine
entsprechende Recherche und die Einholung von anwaltlichem Rechtsrat.
Das NIC behält sich das Recht vor, Domainnamen nicht zuzuteilen.
PROLINK haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt
dadurch entstehen, dass eine beantragte Domain dem Antragsteller
nicht zugeteilt werden kann.
§
18 – Benutzerordnung
(1)
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten
in regelmäßigen Abständen von höchstens vier
Wochen abzurufen und nach erfolgreichem Abruf vom Server zu löschen.
Die Archivierung der Nachrichten auf dem Server über einen
längeren Zeitraum ist nichtgestattet. Die Vorhaltezeit für
eingegangene E-Mails beträgt mindestens 80 Tage. PROLINK behält
sich das Recht vor, für den Kunden eingegangene und gespeicherte
Nachrichten zu löschen, sofern die Vorhaltezeitabgelaufen ist.
PROLINK behält sich des weiteren das Recht vor, für den
Kunden eingehende Nachrichten an den Absender zurück zu senden,
wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
- üblicherweise 100 MB - überschritten sind.
(2)
Der Kunde verpflichtet sich, von PROLINK zum Zwecke des Zugangs zu
deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und
den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der
Passwörter Leistungen von PROLINK nutzen, haftet der Kunde
gegenüber PROLINK auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag,
an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung
durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von PROLINK
abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor
jedem Beginn von Arbeiten von PROLINK oder vor der Installation von
gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet
im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit
in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung
des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im
Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von PROLINK erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits
geringfügige Veränderungen an der
Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen
kann.
(3)
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis
des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten,
zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft
verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die
vorgenannte Pflicht, so ist PROLINK berechtigt, den Tarif
unverzüglich zu sperren.
(4)
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten,
dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B.
durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen,
vermieden wird. PROLINK ist berechtigt, Seiten, die den obigen
Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder
durchDritte auszuschließen. PROLINK wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
ABSCHNITT 3 – BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTLIEFERUNGEN
§ 19 - Liefer- und Zahlungsbedingungen(1) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen, bei vorkonfigurierten Geräten innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt des Auftrages an die vom Besteller angegebene Anschrift. Die angegebene Lieferfrist gilt als Richtwert, nicht als rechtsverbindliche Zusage.
(2) Die PROLINK internet communications GmbH haftet nicht für Lieferverzug aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Fremdverschuldens, insbesondere aufgrund von allgemeinen Lieferproblemen seitens des Herstellers oder Vorlieferanten. Derartige Hindernisse werden dem Kunden schnellstmöglich bekanntgegeben.
(3) Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen.
(4) Zahlungsbedingungen: 15 Tage nach Rechnungstellung. Bei Erstbestellungen erfolgt die Lieferung nach Rechnungsbegleichung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PROLINK internet communications GmbH.
Stand: September 2009
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